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   LAG Hessen, 31.01.2005 - 16 Sa 1084/04   

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https://dejure.org/2005,6964
LAG Hessen, 31.01.2005 - 16 Sa 1084/04 (https://dejure.org/2005,6964)
LAG Hessen, Entscheidung vom 31.01.2005 - 16 Sa 1084/04 (https://dejure.org/2005,6964)
LAG Hessen, Entscheidung vom 31. Januar 2005 - 16 Sa 1084/04 (https://dejure.org/2005,6964)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 TVG
    Geltungsbereich des Tarifvertrags - Sozialkassenbeitrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff der "baulichen Leistungen" nach den Sozialkassentarifverträgen des Baugewerbes (VTV); Vorliegen einer baugewerblichen Betriebsabteilung; Montieren (Zusammenfügen und Einbauen) von seitens Dritter hergestellter Fenster und Türen im Sinne von Montagebauarbeiten ...

  • Judicialis

    TVG § 1; ; VTV/Bau § 1 II Abschn. VI

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TVG § 1; VTV/Bau § 1 II Abschn. VI
    Selbständige baugewerbliche Betriebsabteilung bei Gemeinschaftsbetrieb mit arbeitszeitlich nicht überwiegend erbrachten baulichen Leistungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 13.05.2004 - 10 AS 6/04

    Tarifpluralität - Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe

    Auszug aus LAG Hessen, 31.01.2005 - 16 Sa 1084/04
    Im Übrigen ist die frühere Rechtsprechung des 10. Senats des BAG, wonach in Fällen sog. Tarifpluralität (Bindung nur des Arbeitgebers an zwei miteinander konkurrierende Tarifverträge, während für Arbeitnehmer, je nach Tarifbindung, nur der eine oder der andere Tarifvertrag Anwendung findet) nur der speziellere Tarifvertrag anzuwenden ist, überholt (vgl. BAG 13. Mai 2004 - 10 AS 6/04).

    Da die Beklagten zu 2. und 3. als persönlich haftende Gesellschafter für die Beitragsverpflichtungen der Beklagten zu 1. nach § 128 HGB haften, konnten die Beklagten, wie durch das Arbeitsgericht geschehen, wie Gesamtschuldner verurteilt werden (vgl. BAG 13. Mai 2004, a.a.O., m.w.N.).

  • LAG Hessen, 14.07.2003 - 16 Sa 530/02

    Tarifpluralität; Geltungsbereich der Bautarifverträge

    Auszug aus LAG Hessen, 31.01.2005 - 16 Sa 1084/04
    Jedenfalls seit der Änderung des AEntG ab 01. Januar 1999 lässt sich diese Rechtsprechung nicht mehr halten (vgl. Kammerurteil vom 14. Juli 2003 - 16 Sa 530/02 - DB 2004, 1786).
  • BAG, 18.01.1984 - 4 AZR 41/83

    Kabelleitungstiefbau - Kabelleitungstiefbauarbeiten - Tiefbauarbeiten -

    Auszug aus LAG Hessen, 31.01.2005 - 16 Sa 1084/04
    Nach § 1 Abs. 2 VTV fallen unter den betrieblichen Geltungsbereich dieses Tarifvertrages diejenigen Betriebe, in denen überwiegend entweder die in § 1 Abs. 2 Abschnitt V genannten Beispielstätigkeiten ausgeführt oder aber Leistungen im Sinne der Bestimmungen der Abschnitte I - IV durchgeführt werden (ständige Rechtsprechung seit BAG 18. Januar 1984, AP Nr. 60 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 26.04.1989 - 4 AZR 17/89

    Tarifvertrag: Auslegung - Begriff des Baugewerbes

    Auszug aus LAG Hessen, 31.01.2005 - 16 Sa 1084/04
    Danach ist unter einem Betrieb die organisatorische Einheit zu verstehen, innerhalb derer der Unternehmer allein oder in Gemeinschaft mit seinen Mitarbeitern mithilfe von sächlichen und immateriellen Mitteln bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt, die sich nicht in der Befriedigung von Eigenbedarf erschöpfen (vgl. BAG 26. April 1989, AP Nr. 115 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 12.10.1994 - 10 AZR 982/93

    Pflicht zur Auskunftserteilung und Beitragszahlung an eine Zusatzversorgungskasse

    Auszug aus LAG Hessen, 31.01.2005 - 16 Sa 1084/04
    In jedem Fall ist das Einbauen von Fenstern und Türen eine bauliche Leistung im Sinne der allgemeinen Bestimmungen des § 1 Abs. 2 Abschnitt II VTV, weil es zur Erstellung bzw. Instandhaltung und Instandsetzung eines Bauwerks bzw. Gebäudes dient (vgl. BAG 26. Januar 1994, AP Nr. 171 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG 12. Oktober 1994 - 10 AZR 982/93).
  • LAG Hessen, 09.02.2004 - 16 Sa 393/00

    Pflicht eines Arbeitgebers zur Teilnahme am baugewerblichen

    Auszug aus LAG Hessen, 31.01.2005 - 16 Sa 1084/04
    Da "Organisation" nicht anderes ist als ein "Teil eines gegliederten Ganzen" (vgl. Wahrig, Deutsches Wörterbuch, Jubiläumsausgabe 1990, S. 134) bzw., betriebswirtschaftlich, eine "ordnende Gestaltung" (vgl. Schneck, Lexikon der Betriebswirtschaft, 3. Aufl. 1998, S. 541) ist zur Annahme einer Betriebsabteilung ein abgrenzbarer (personeller) Apparat erforderlich, der gerade die in der Teileinheit anstehenden arbeitstechnisch erforderlichen Maßnahmen plant, d.h. gedanklich vorwegnimmt, und damit den arbeitstechnischen Ablauf im Hinblick auf das gewünschte Ergebnis festlegt und steuert (vgl. Kammerurteil vom 09. Februar 2004 - 16 Sa 393/00).
  • LAG Hessen, 07.02.2000 - 16 Sa 913/99

    Zahlungsverpflichtungen eines Unternehmers für gewerbliche Arbeitnehmer nach

    Auszug aus LAG Hessen, 31.01.2005 - 16 Sa 1084/04
    Das Montieren (Zusammenfügen und Einbauen) von seitens Dritter hergestellter Fenster und Türen gehört zu den Montagebauarbeiten im Sinne von § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 37 VTV (ständige Kammerrechtsprechung, vgl. z.B. Kammerurteile vom 07. Februar 2000 - 16 Sa 913/99 und vom 08. Mai 2000 - 16 Sa 1546/99).
  • LAG Hessen, 31.10.2005 - 16 Sa 654/05

    Geltungsbereich der Bautarifverträge

    Der unstreitig vom Betrieb der Beklagten in jedem Kalenderjahr des Klagezeitraums überwiegend durchgeführte Einbau, also die Montage, von Fenster- und Türelementen, die von Drittunternehmen produziert und an die Beklagte geliefert wurden, fällt unter die in § 1 Abs. 2 Abschnitt VII Nr. 37 VTV (VTV 2000) ausdrücklich genannten Trocken- und Montagebauarbeiten (vgl. BAG, 26.Januar 1994 AP Nr. 171 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG, 12.Oktober 1994 - 10 AZR 982/93; ständige Kammerrechtsprechung, vgl. zuletzt Kammerurteil vom 31.Januar 2005 - 16 Sa 1084/04).
  • LAG Hessen, 31.07.2006 - 16 Sa 1889/05

    Betrieblicher Geltungsbereich der Bautarifverträge - Fenstereinbau - Türeinbau

    Der unstreitig vom Betrieb der Beklagten im Jahre 2004 überwiegend durchgeführte Einbau, also die Montage, von Fenster- und Türelementen, die von Drittunternehmen produziert und an die Beklagte geliefert wurden, fällt unter die in § 1 Abs. 2 Abschnitt VII Nr. 37 VTV ausdrücklich genannten Trocken- und Montagebauarbeiten (vgl. BAG, 26.Januar 1994 AP Nr. 171 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG, 12.Oktober 1994 - 10 AZR 982/93; ständige Kammerrechtsprechung, vgl. zuletzt Kammerurteil vom 31.Januar 2005 - 16 Sa 1084/04).
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